Förderung · Handlauf & Geländer
Zuschuss für Handlauf und Geländer: Was die Pflegekasse zahlt
Ein zweiter Handlauf an der Treppe, ein Geländer an der Außentreppe: Das sind kleine Umbauten mit großer Wirkung. Und die Pflegekasse kann sich daran beteiligen, ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro. Hier lesen Sie, wann das klappt, worauf Sie achten müssen und wie wir Ihnen den Papierkram abnehmen.
Zahlt die Pflegekasse einen Handlauf?
Sie kann. Ein Handlauf oder Geländer zählt zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, wenn er Ihnen hilft, zu Hause sicherer und selbstständiger zu leben. Die Verbraucherzentrale NRW nennt das Treppengeländer ausdrücklich als Beispiel. Ob die Kasse zahlt und wie viel, entscheidet sie im Einzelfall. Wir prüfen mit Ihnen vorab, wie die Chancen stehen.
Wer hat Anspruch?
Alle mit einem anerkannten Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1. Auch Mieter, mit Zustimmung des Vermieters.
Wie viel gibt es?
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, sind bis zu 8.360 Euro möglich. Mehr als der Handlauf tatsächlich kostet, zahlt die Kasse nicht. Kostet er weniger als 4.180 Euro, ist er im besten Fall komplett bezahlt.
Ein Zuschuss für mehrere Umbauten?
So rechnet die Pflegekasse
Für die Kasse ist alles, was beim Antrag gebraucht wird, eine Maßnahme. Planen Sie Handlauf innen, Geländer an der Außentreppe und eine Rampe gleichzeitig, gibt es dafür zusammen bis zu 4.180 Euro je Person und nicht für jedes Teil einzeln. Wird später wegen einer veränderten Pflegesituation etwas Neues nötig, ist ein weiterer Zuschuss möglich.
Wir besprechen mit Ihnen ehrlich, was jetzt sinnvoll ist und was warten kann.
Der häufigste Fehler
Den Antrag stellen, bevor der Auftrag erteilt wird und den Bescheid abwarten. Wer erst montieren lässt und dann den Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung. Wir kümmern uns um die richtige Reihenfolge.
Ist ein Handlauf ein Hilfsmittel von der Krankenkasse?
In der Regel nein. Ein fest montierter Handlauf ist ein Umbau der Wohnung, kein Hilfsmittel wie ein Rollator. Zuständig ist deshalb in der Regel die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse und ein Rezept vom Arzt ist dafür normalerweise nicht nötig.
So helfen wir Ihnen
Wir kommen zum kostenlosen Aufmaß, erstellen den Kostenvoranschlag für die Kasse, stellen den Antrag und halten Kontakt. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingebunden wird, innerhalb von fünf Wochen. Sobald die Zusage da ist, montieren wir.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Zuschuss ohne Pflegegrad?
Nein. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, kann sich ein Antrag lohnen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob das in Ihrem Fall realistisch ist.
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Nein, es ist ein Zuschuss.
Ich habe schon einen Zuschuss für den Treppenlift bekommen. Geht noch einer für den Handlauf?
Wenn sich Ihre Situation seitdem verändert hat, ist das möglich. Das entscheidet die Kasse. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Was, wenn die Kasse ablehnt?
Wir prüfen die Begründung und helfen beim Widerspruch.
Wir prüfen das kostenlos für Sie.
Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, ob ein Zuschuss realistisch ist und kümmern uns um den Antrag.
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